Elektronische Signatur und Verschlüsselung
syneris bietet jetzt - anhand der neuen
Partnerschaft mit der Compeco Handels GmbH (secrypt-Lösungen, die
in syneris eingebunden werden) - eine umfassende Unterstützung
der elektronischen Signaturarten.
Kurzübersicht zur Unterscheidung der elektronischen Signaturen:
- Allgemeine/einfache
elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
An eine einfache elektronische Signatur werden keine
besonderen Anforderungen gestellt. So gilt z.B. auch die Angabe
des Absenders als "einfache" Signatur. In einem
Zivilprozess unterliegen Dokumente bzw. Dateien mit einfachen
elektronischen Signaturen der Beweiswürdigung durch das Gericht,
das in seiner Bewertung frei ist. Im Rechtsstreit kommt es also
darauf an, ob ein Signaturverfahren eingesetzt wurde, das vom
Gericht als beweiswürdig eingestuft wird, was gegebenenfalls
durch Gutachter festgestellt wird. Einfache elektronische
Signaturen können gut für formfreie Vereinbarungen eingesetzt
werden.
Eine fortgeschrittene Signatur muss mit einem einmaligen –
praktisch also geheimen – Signaturschlüssel, der dem
Signaturersteller während der Signaturerstellung zur Verfügung
stehen muss, und mit Mitteln, die unter seiner alleinigen
Kontrolle stehen, erstellt worden sein. Zusätzlich muss der
Signaturersteller bei Bedarf identifizierbar sein. Dies erfolgt
entweder über den dem Signaturersteller zugewiesenen
Prüfschlüssel oder gegebenenfalls mittels während der
Signaturerstellung erfasster biometrischer Unterschriften.
Im Rechtsstreit werden fortgeschrittene elektronische Signaturen
wie "einfache" elektronische Signaturen als Objekte des
Augenscheins behandelt, d.h. die sich auf die Signatur beziehende
Partei muss beweisen, dass digitale Signatur und
Identifizierungsmerkmal echt sind. Fortgeschrittene elektronische
Signaturen können ebenfalls gut für formfreie
Vereinbarungen eingesetzt werden.
Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
können als elektronische Form eine per Gesetz geforderte
Schriftform auf Papier ersetzen. In Übereinstimmung mit der
europäischen Richtlinie ist eine qualifizierte elektronische
Signatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf
einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten
Zertifikat beruht und mit einer sicheren
Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Der
Signaturschlüssel darf dabei ausschließlich in der SSEE
gespeichert und angewendet werden, und die Übereinstimmung der
SSEE mit den Vorgaben des Signaturgesetzes muss durch eine
anerkannte Stelle geprüft und bestätigt werden. Dagegen ist auch
für qualifizierte elektronische Signaturen eine Prüfung und
Bestätigung der Signaturanwendungskomponente, welche
Signatursoftware, Treiber und Chipkartenleser umfasst, nicht
zwingend vorgeschrieben, jedoch ist mindestens eine
Herstellererklärung nötig, in der der jeweilige Hersteller die
Konformität der Komponente als qualifizierte Signatur bestätigt.
Einbindung der Signaturkomponente am Beispiel der Salzburg AG
Zahlreiche Dokumente mit internen Arbeitsanweisungen oder technischen Direktiven kursieren pro Jahr
durch das Unternehmen. Die digitale Signaturkomponente von secrypt wurde unkompliziert über die API
(application programming interface) in das interne Dokumentenmanagement-System syneris eingebunden.
syneris ist bei der Salzburg AG
seit vielen Jahren unternehmensweit im Einsatz, gekoppelt an die unterschiedlichen Anwendungssysteme wie SAP, GIS, CAD und Office und steuert die notwendigen Abläufe.
Dokumentenfreigabe im digitalen Workflow
Das digitale Dokument durchläuft mehrere Bearbeitungsinstanzen und wird von den Verantwortlichen nacheinander elektronisch signiert und freigegeben. So erfolgt die vollständig
digitale Prozessabwicklung ohne Medienbruch. Die elektronische Unterschrift kann dabei auch durch einen individuellen Signaturstempel im PDF abgebildet werden, zum Beispiel als eingescannte Unterschrift des
Unterzeichners. Dieser Prozess wird über das Dokumentenmanagement-System gesteuert oder das Grafik-Signet wird manuell per Maus an der gewünschten Stelle im Dokument platziert. So sind auf den ersten Blick Authentizität und
Integrität des Dokuments für jeden visuell erkennbar.
Die Umstellung vom papierbasierten auf den digitalen Dokumentenfreigabe-Prozess hat vielerlei Vorteile: Die Beschleunigung der Abläufe
so wie Zeit- und Kostenersparnis.
Zudem ist immer klar, wo sich das Dokument gerade befindet. Damit werden auch interne Compliance-Anforderungen erfüllt. Für die Unterzeichner, die die Dienstanweisungen freigeben,
ist dieser Prozess eine enorme Erleichterung.
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